AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Ruberd
Willi Reimer
Neckarsulmerstr. 2
74196 Neuenstadt am Kocher

Telefon 07139 93 26 111
info@ruberd.de
www.ruberd.de

Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Gewährleistungsvereinbarung:
Für alle von uns montierten Elemente – Ausgenommen Elektro- und Verschleißteile – übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie eine Herstellergarantie von 10 Jahren.

Baugenehmigung:
Wintergärten und Überdachungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zu Abnahme und Zahlung.

Zahlung:
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Lieferung/Montage fällig und zu begleichen.

Bedienungen für die Ausführung der Montage:

1. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbartem Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.

2. Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Die Firma Ruberd übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegen  Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des Käufers von uns oder einer von diesem beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten durch diesen bzw. die Montagefirma mit ausgeführt werden. Soweit die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen den Käufer und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.

3. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an der anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma Ruberd nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit  haben wir insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

4. Die Anzahl der Pfosten des Terrassendachs wird ausschließlich durch die Statik bestimmt. Sollte die Anzahl der Pfosten bedingt durch die Statik von der Anzahl der Pfosten im Auftrag abweichen, so wird die Anzahl der Pfosten gemäß Statik verbaut. Dies begründet kein Recht des Kunden auf Mängelrüge oder Rücktritt vom Vertrag, ebenso wenig wie ein Recht auf Minderung des Kaufpreises.

5. Der Käufer muss keinen Urlaub für die Montage nehmen. Sollte der Käufer dies tun, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung ist und für die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden für verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei Rückvergütungen oder Schadenersatz für aufgewendeten Urlaub o.ä. erstattet.

6. Terrassenmöbel, Blumenkübel und ähnliches Zubehör ist vom Käufer von der Baustelle zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die Firma Ruberd keinerlei Haftung für entsprechende Beschädigungen. Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten wir entweder die Montage abgebrochen und eine Fehlmontage berechnet oder die entsprechenden Hecken- und Baumschnitte durch den Lieferanten ausgeführt und dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.

7. Die Glasstärke (8/10mm) wird ausschließlich durch uns und/oder durch gesetzliche und statische Vorgaben definiert. Eine andres verbaute Glasstärke im Produkt als im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist kein Mangel und berechtigt auch nicht zur Minderung und/oder Einbehaltung von Zahlungen, da immer die gesetzlichen und statischen Vorgaben eingehalten werden müssen.

8. Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages bzw. Anpflasterung von Pfosten ist ein andres Gewerk als das der Firma Ruberd und darf daher nicht ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beantragen. Ebenso wenig wird der Aushub durch die Firma erstellten Fundamenten entsorgt, dies ist ebenfalls bauseits zu erledigen. Aus technischen Gründen können dimmbare LED’s nach dem Ausschalten weiter glimmen, dies ist technisch bei den aufgrund der Größe verwendeten Bauteilen anders nicht lösbar und stellt weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.

9. Können Montagen wetterbedingt nicht durchgeführt werden (Frost bei Fundamentsetzung, etc.), besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann sobald das Wetter es zulässt durch unsere Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden können. Der Firma Ruberd ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren. Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.